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VG Augsburg, 08.09.2010 - Au 6 K 08.30084 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abschiebungshindernis wegen fehlender Sicherung des Existenzminimums bei Rückkehrern ohne familiären Rückhalt und starker gesundheitlicher Einschränkung (Herzkrankheit, Behinderung) Abgelehnte Asylbewerber aus dem Kosovo; Folgeantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Augsburg, 08.09.2010 - Au 6 K 08.30084
Gründe hierfür können nicht nur fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat sein, sondern etwa auch die tatsächliche Nichterlangbarkeit einer an sich vorhandenen medizinischen Behandlungsmöglichkeit aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen (vgl. BVerwG vom 17.10.2006, Az. 1 C 18/05, NVwZ 2007, S. 712/713). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Augsburg, 08.09.2010 - Au 6 K 08.30084
Bei Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.2008, Az. 10 C 43.07, ).
- VG Münster, 19.04.2011 - 6 K 2004/09
Abschiebungsverbot, Kosovo, Existenzgrundlage, minderjährig, Existenzgrundlage
vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 8. September 2010 - 6 K 08.30084 - , zitiert nach juris.